| |  |  |  |  |  | 
|   Allgemeine Geschäftsbedingungen____________________________ AllgemeinesNachstehende Bedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der  Parteien. Ihr Inhalt ist alleine maßgebend. Die Parteien haben  sämtliche Vereinbarungen, die sie aus Anlass des vorliegenden Vertrages  miteinander getroffen haben zutreffend und vollständig schriftlich so  niedergelegt, wie sie sich aus den vertraglichen Vereinbarungen und den  Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Hornet design Tom Scholz  ergeben; andere Vereinbarung haben die Parteien aus Anlass dieses  Vertrages nicht miteinander getroffen; darüber hinausgehende Ergänzungen  und Nebenabreden bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen  Bestätigung.In Fällen, in denen die Parteien jeweils auf ihre eigenen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen verweisen oder Bezug nehmen, sind diese nur  maßgeblich, soweit sie sich nicht widersprechen. Im Übrigen verpflichtet  sich der Kunde nach Treu und Glauben Verhandlungen darüber zu führen,  die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen, die dem mit den  unwirksamen Bestimmungen verfolgten Zweck wirtschaftlich möglichst nahe  kommen.
AngebotAngebote sind freibleibend. Sie werden nach der Kennung unterschieden  und sind in der Regel 3 Monate gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer  muss der Gegenstand neu angefragt werden. Das Preisangebot erfolgt  ausschließlich in Euro pro Mengeneinheit, netto, ohne gesetzliche  Mehrwertsteuer. Die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer wird zusätzlich  berechnet und in der Rechnung getrennt aufgeführt.AuftragsbestätigungAufträge werden vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt. Falls aus  Zeitgründen die schriftliche Bestätigung nicht erfolgen kann, gelten  alle Lieferpapiere und die Rechnung nachträglich als Bestätigung für den  erteilten Auftrag. Nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten  Einzelheiten, Bedingungen, Termine und Preise haben Gültigkeit und sind  Vertragsbestandteil. Die Auftragsbestätigung erfolgt zu den im Angebot  genannten Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers. Sie haben auch dann  alleinige Gültigkeit, wenn Bedingungen des Auftraggebers abweichend sind  und nicht ausdrücklich vom Auftragnehmer zurückgewiesen werden. Die  Zurückweisung muss vor der Auftragserteilung erfolgen, den Umfang der  Zurückweisung genau beschreiben und wird erst gültig, wenn der  Auftragnehmer schriftlich zugestimmt hat.AbweichungenDie Angaben des Kunden nach einem Korrekturabzug sind verbindlich, ebenso die Auftragsbestätigung der Firma Hornet design Tom Scholz.PreiseDie Firma Hornet design - Tom Scholz behält sich vor, die vereinbarten Preise für  Waren und Leistungen zu erhöhen, sofern die Lieferungen oder Leistungen  später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen sollen und dies aus  Gründen, die die Firma Hornet design Tom Scholz nicht zu vertreten hat, geboten  ist. Die Firma Hornet design Tom Scholz behält sich handelsübliche Mengen- oder  Qualitätstoleranzen ausdrücklich vor, insbesondere bei Druckerzeugnissen  und Werbeartikeln; diese können vom Kunden erfragt werden. Die angebotenen Waren bleiben dem Zwischenverkauf vorbehalten, Angebote der Firma Hornet design Tom Scholz sind 30 Tage gültig.Entwurfsarbeiten und Korrekturabzüge auf Kundenwunsch können nach  Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere bei  Nichterteilung des Auftrages.
LieferungDie Lieferung erfolgt ab Lieferwerk, unverpackt und auf Gefahr des  Auftraggebers. Alle notwendigen Versicherungen muss der Auftraggeber  rechtzeitig selbst abschließen. Der Auftragnehmer ist berechtigt mit der branchenüblichen Differenz  zwischen Bestellmenge und Liefermenge von +/- 10% auszuliefern. Falls keine andere Vereinbarung besteht, wird die notwendige Verpackung  vom Auftragnehmer bestimmt und dem Auftraggeber zu Selbstkosten in  Rechnung gestellt. Transportkisten werden, wenn ihre Rückgabe innerhalb  von 4 Wochen in gutem Zustand frei Lieferwerk erfolgt, 2/3 des  berechneten Preises gutgeschrieben. Paletten jeder Art werden entweder  im Tausch ausgegeben oder zu Selbstkosten berechnet. Der Auftragnehmer  behält sich das Recht vor, mangelhafte oder minderwertige Paletten zum  Tausch abzulehnen.
LieferverzugEin Lieferverzug liegt erst dann vor, wenn der bestätigte Liefertermin,  zuzüglich aller durch die genannten Verzögerungen automatisch  entstandenen Fristen, überschritten ist und der Auftraggeber den  Auftragnehmer schriftlich in Verzug gesetzt hat. Der Auftraggeber ist  erst nach einer angemessenen Nachfrist berechtigt, die ihm gesetzlich  zustehenden Rechte geltend zu machen. Eine Forderung wegen entgangenen  Gewinns kann der Auftraggeber nicht stellen.AbnahmeverzugFalls der Auftraggeber die bestellte Ware nicht zum vereinbarten oder  späteren Termin abnimmt oder der Versand durch Umstände, die der  Auftraggeber verschuldet hat, für längere Zeit unmöglich ist, kann der  Auftragnehmer die Waren auf Rechnunug und Gefahr des Auftraggeber selbst  auf Lager nehmen oder bei einem Spediteur einlagern. Der Auftragnehmer  kann alle Rechte gemäß § 326 BGB in Anspruch nehmen. Er ist auch  berechtigt, teilweise vom Vertrag zurückzutreten und hinsichtlich des  anderen Teiles Schadenersatz zu verlangen.Beanstandungen/MängelrügenDer Auftraggeber ist zur Prüfung der vom Auftragnehmer gelieferten Waren  nach dem Eingang verpflichtet. Bei Beanstandungen muss die Mängelrüge  innerhalb von acht Tagen erfolgen. Mängel, die bei einem Teil der  gelieferten Waren festgestellt werden, berechtigen den Auftraggeber  nicht, die gesamte Lieferung abzulehnen. Der Auftragnehmer hat das Recht  der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Auftraggeber kann nur  Minderung, aber nicht Wandlung oder Schadenersatz verlangen.Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Prüfung nicht gefunden  wurden, können nur dann noch geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge  spätestens 3 Monate nach Auslieferung oder Bereitstellung beim  Auftragnehmer eintrifft.
 Abweichungen in der Beschaffenheit oder im Aussehen der gelieferten  Waren können vom Auftraggeber dann nicht beanstandet werden, wenn sie  branchenüblich sind und den Lieferbedingungen der zuständigen Verbände  entsprechen.
MateriealbeistellungWenn der Auftraggeber das Material ganz oder teilweise beistellt, muss  die Anlieferung frei Haus erfolgen. Der Eingang wird gemäß den  beigefügten Transportpapieren, jedoch ohne Prüfung auf Richtigkeit mit  dem üblichen Vorbehalt bestätigt. Falls der Auftraggeber eine  differenzierte Eingangsprüfung der beigestellten Materialien verlangt,  muss er dafür einen Auftrag erteilen, alle erforderlichen Anweisungen  geben und die entstehenden Kosten tragen.Bei der Verarbeitung von beigestelltem Material anfallende  Verpackungsstoffe, sowie Verschnitt, Ausstanzungen, Reststücke und alle  Abfälle von beigestelltem Material gehen in das Eigentum des  Auftragnehmers über.
 Falls die Eigenschaften des Materials eine normale Entsorgung nicht  zulassen oder die normale Entsorgung durch gesetzliche Auflagen  unzumutbar verteuert wird, kann der Auftragnehmer vom Auftraggeber  Rücknahme des Materials oder Kostenerstattung für die Entsorgung  verlangen.
 Für Drucke auf Kundenware ist ausreichend Ware für Probedrucke  bereitzustellen. Diese werden dem Auftraggeber bei Fertigstellung mit  übergeben.
ZahlungenBei Beträgen unter 50,00 € berechnen wir einen Mindermengenzuschlag in  Höhe von 15 % des Auftragswertes. Rechnungen sind bei Auslieferung bar  ohne Abzug zu bezahlen. Bei Sonderanfertigungen und bei Aufträgen über  1.000,00 € ist eine Anzahlung von 50 % zu leisten. Neukunden müssen  Vorkasse leisten. Alle anderen Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 7 bzw. 10  Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug.EigentumsvorbehaltDie gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung des  berechneten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Scheck  oder Wechsel Eigentum des Auftragnehmers. Die Waren dürfen vor der  restlosen Bezahlung oder vor Einlösung der dafür gegebenen Scheck oder  Wechsel ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder verpfändet noch zur  Sicherstellung übereignet werden. Der Auftraggeber ist zum Weiterverkauf  der Vorbehaltsware nur dann berechtigt, wenn die Kaufpreisforderung auf  den Auftragnehmer übergeht. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem  Weiterverkauf der Vorbehaltswaren werden im voraus an den Auftragnehmer  abgetreten und dieser nimmt die Abtretung an. An allen vom Auftraggeber  beigestellten Materialien jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher  Forderungen des Auftragnehmers mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.Verarbeitung von FolienproduktenDie Firma Hornet design - Tom Scholz verwendet ausschließlich hochwertige  Markenprodukte. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Oberfläche  des zu beklebenden Gegenstandes sauber ist. Wachs, Silikon, Öl, Fett  und Schmutz müssen entfernt sein. Der Aushärtungsprozess der Folie  dauert mindestens 3 Tage, währenddessen die Temperatur des zu  beklebenden Gegenstandes nicht unter +7 Grad Celsius und nicht über +25  Grad Celsius betragen darf. In dieser Zeit darf der Gegenstand weder  gewaschen noch poliert oder gewachst werden. Weiterhin müssen die Folien  vom Auftraggeber nochmals auf Festigkeit überprüft und bei Bedarf  erneut durch Andrücken befestigt werden. Wird die Folie beim  Auftraggeber montiert und sind die Voraussetzungen nicht erfüllt,  behalten wir uns vor, den Montagetermin abzubrechen. Die Anfahrt und  Wartezeit wird in Rechnung gestellt. Schäden am zu folierenden  Gegenstand sind, soweit bekannt, vor Beginn der Arbeiten durch den  Auftraggeber bekannt zu geben. Nachträglich erkannte Schäden werden  durch die Firma Hornet design Tom Scholz dokumentiert und bei Übergabe protokolliert.  Reinigungen des Objektes sind nicht im Preis enthalten und werden  gegebenenfalls gesondert berechnet. Bei Folienmontage auf Lack kann es  sein, dass direkt auf dem Lack geschnitten werden muss. Dies geschieht  in aller Sorgfalt und nur, wenn es sich nicht vermeiden lässt, aber auf  Risiko des Auftraggebers und – soweit gesetzlich zulässig – unter  Ausschluss jeglicher Gewährleistung der Firma Hornet design - Tom Scholz.Einschränkung der GewährleistungGewährleistungsansprüche der Kunden gegen die Firma Hornet design Tom Scholz sind  insbesondere in Fällen ausgeschlossen, in denen die  vertragsgegenständlichen Folienprodukte Kraftstoffen oder deren Dämpfen  ausgesetzt sind und/oder Folienprodukte in besonders tiefe Sicken zu  applizieren sind.Vom Kunden gelieferte Folien, die die Firma Hornet design Tom Scholz verarbeitet, sind von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen, da weder Ursprung noch Qualität der Folie bekannt ist.UnterlagenEntwürfe bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Pflichten  des Kunden Eigentum der Firma Hornet design Tom Scholz und dürfen vom Kunden ohne  ausdrückliche Genehmigung der Firma Hornet design Tom Scholz weder vervielfältigt,  noch für andere Zwecke als dem vereinbarten verwendet werden,  insbesondere nicht an Dritte weitergegeben werden. - Vom Auftraggeber bestellte Skizzen, Entwürfe, Probedrucke und Muster  jeder Art werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Das gilt auch  dann wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
 - Korrekturabzüge und Andrucke werden dem Auftraggeber zur Prüfung und  Genehmigung vorgelegt. Er muss nach Prüfung gegebenenfalls korrigieren  und die Vorlage dann für druckreif erklären. Der Auftraggeber haftet  allein für alle Fehler, die bei der Prüfung übersehen wurden. Die  Erklärung zur „ Druckreife“ muss schriftlich erfolgen. Bei telefonischen  Erklärungen bedarf es der schriftlichen Bestätigung. Erst danach kann  der Auftragnehmer produzieren. Bei kleineren Druckaufträgen und  vorhandenem Stehsatz, sowie bei vorhandenen Filmen oder bei digitaler  Speicherung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, einen  Korrekturabzug zu übersenden, wenn der Auftraggeber das nicht  ausdrücklich verlangt. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung für  Fehler auf grobes Verschulden. Bei Änderungen nach „Druckfreigabe“ gehen  alle Kosten, einschließlich der Kosten für den Maschinenstillstand zu  Lasten des Auftraggebers.
 Satzfehler werden vom  Auftragnehmer kostenfrei berichtigt. Vom Auftraggeber verschuldete oder  in Abweichung von der Druckvorlage  gewünschte Änderungen werden nach  dem dafür benötigten Aufwand  berechnet. Soweit für periodisch wiederkehrende Arbeiten keine besonderen  vertraglichen Regelungen gelten, gilt als branchenüblich vereinbart, daß  regelmäßig wiederkehrende Arbeiten, für die keine Kündigungsfrist und  kein bestimmter Endtermin vereinbart wurde, nur mit einer Frist von 1  Monat zum Monatsschluss kündbar sind. Falls der durchschnittliche  monatliche Rechnungsbetrag über € 1000,- liegt, erhöht sich die  Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres.Für die Prüfung aller Rechte der Vervielfältigung ist der  Auftraggeber allein verantwortlich. Bereits durch die Erteilung des  Druckauftrages zeigt er an, dass diese Prüfung abgeschlossen ist.Der Auftragnehmer behält das alleinige Urheberrecht und das Recht  der Vervielfältigung an allen eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen,  Filmen, sowie digital gespeicherten Texten und Grafiken.Alle Werkzeuge, Vorrichtungen und für die Produktion erforderlichen  Mittel bleiben Eigentum des Auftragnehmers. Das gilt auch dann, wenn der  Auftraggeber einen Kostenanteil für die Anfertigung übernommen hat. Die  Herausgabe kann nicht verlangt werden.Der Auftragnehmer ist berechtigt, seinen Firmentext, sein  Firmenzeichen oder seine Betriebskennzeichen auf branchenübliche Weise  auf der Sichtseite der gelieferten Gegenstände anzubringen.
DatenschutzGemäß § 28 Abs. 1 BDSG weisen wir darauf hin, dass die im Rahmen des  Vertragsverhältnisses entstehenden Personen- und Firmenbezogenen Daten  gespeichert werden.Salvatorische KlauselSollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen oder des Vertrages der Parteien unwirksam sein oder  werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon  unberührt. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen  darüber führen, die unwirksamen Bestimmungen durch gültige zu ersetzen,  die dem mit den unwirksamen Bestimmungen verfolgten wirtschaftlichen  Zweck möglichst nahe kommen.Gerichtsstand und ErfüllungsortDer Sitz des Auftragnehmers (99438 Bad Berka) ist Erfüllungsort und  Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche  und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Urkunden- und Wechselprozesse.(Amtsgericht Weimar)
   |  
|  |  |  |  |  |  |  |  |  | Hornet design - Tom Scholz | Copyright Hornet design - Tom Scholz © 2014. All Rights Reserved    info@hornetdesign.de | Tel. 036458 48 570 | 99438 Bad Berka | Kellnersbergstraße 8   |  |  |  |  |  | 
  |